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Unsere zufriedenen Kunden

Nach dem Gesetz č.382/2004.Z.z. und ändern Sie den § 13 (Vertraulichkeit):

Der Sachverständige, Dolmetscher oder Übersetzer ist verpflichtet, alle Tatsachen, die im Laufe des Jahres oder im Zusammenhang mit Tätigkeiten gelernt worden sind, es sei denn, von dieser Verpflichtung oder des Ministers oder Sponsor freigegeben, wenn nichts anderes vereinbart) offen zu legen.

Deshalb werden wir Referenzen auf Anfrage aus verschiedenen Bereichen zu senden.